Juleica Grundschulungen im Kreis Soest
Wer ist noch auf der Suche nach einer Juleica Grundschulung? Schau in unserem Flyer und suche dir ein passendes Angebot vor Ort aus.
Alle Einrichtungen in der Kinder- und Jugendarbeit in unserem Zuständigkeitsgebiet im Kreis Soest präsentieren sich und ihr Programm.
Der Kreisjugendring e. V. ist auch dabei!
Vereine vor Ort können ihre Termine (Training/Veranstaltungen), die für Kinder und Jugendliche interessant sind, über die ortsansässigen Jugendzentren über die App veröffentlichen. Sprechen Sie die in der App genannten Ansprechpersonen an.
Wer ist noch auf der Suche nach einer Juleica Grundschulung? Schau in unserem Flyer und suche dir ein passendes Angebot vor Ort aus.
Hast du Lust zu lernen wie man (professionell) filmen kann und möchtest dabei sein deine Lebenswelt mit anderen zu teilen? Dann sprech deinen Jugendtreff vor Ort an und sei selbst dabei. Mit deinem Beitrag kannst du deine Meinung mitteilen und es entsteht ein Film mit vielen weiteren Beiträgen aus dem Kreis Soest.
Youth in Motion - deine Stimme im Kreis Soest!
Wir, ein Team aus fünf Schulsozialarbeiter*innen sind für die Gemeinde Lippetal da. Im laufe des Jahres organisieren wir Aktionen und Projekte. Ob kreative Angebote oder Ausflüge- bei uns gibt es immer etwas Neues zu entdecken. Schaut regelmäßig vorbei und bleibt informiert über unsere nächsten Aktionen.
Am 9.6 findet die Europawahl statt.
Wir werden parallel im Jugendtreff sein - komm vorbei :)
Endlich ist es soweit - wir können das Schwimmbad in Möhnesee Körbecke nutzen.
Am kommenden Samstag beginnt die Testphase :)
Die JugendApp geht bald an den Start und hier erfahrt ihr die aktuellsten News und Ereignisse sowie Anregungen.
Aktuell beschäftigen wir uns erstmal mit unserer Präsenz hier.
Ideen? Kritik? Anregungen? - Immer gern :)
Unterstützung/Beratung und Qualifizierung der
-offenen Kinder- und Jugendarbeit,
- der Vereine und
-Verbände,
-Jugendgruppen,
- Ehrenamtliche, Multiplikatoren und pädagogische Fachkräfte.
Regionaler Sozialdienst (Durchwahlliste siehe Anhang)
Schwangerschaftsberatung
Fachberatung Jugendförderung
Jugendhilfe im Strafverfahren
Adoptionsvermittlung
Pflegekinderdienst
Unterhaltsvorschusskasse
Vormundschaften
Allgemeine Rufnummer Kreis Soest: 02921 30-0
Wir freuen uns, dass wir Anfang 2025 ein neues Spielmobil bekommen!
Alle Informationen und Buchungsbedingungen zu dem neuem Spielmobil werden hier in der App veröffentlicht.
Eine Buchung ist aktuell über die App nicht möglich.
Derzeit ist eine Terminreservierung noch über jugendfoederung@kreis-soest.de möglich.
Fördermittel für die ehrenamtliche Kinder- und Jugendarbeit
Ehrenamtliche Verbände, Gruppen, Organisationen und Initiativen können für ihre Kinder- und Jugendarbeit Fördermittel bei den Jugendämtern beantragen. So sind zum Beispiel Zuschüsse für Ferienfreizeiten und für Fortbildungen möglich. Für Anträge aus den Städten Soest, Lippstadt und Warstein sind die dortigen Jugendämter zuständig. Anträge aus allen übrigen Kommunen im Kreis nimmt das Kreisjugendamt entgegen.
Voraussetzungen
Um gemäß Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025 Fördermittel erhalten zu können, müssen sich Vereine und Verbände, die in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind, von ehrenamtlichen Helfern ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen lassen. Entsprechende Vereinbarungen mit dem Kreisjugendamt sind zu treffen.
Das Team der Fachberatung Jugendbildung und Jugendförderung hilft bei allen Fragen zum Thema Fördermittel und beim Stellen eines Antrags gerne weiter.
Was kann gefördert werden?
In den Richtlinien zur Förderung der ehrenamtlichen Jugendarbeit (Kapitel 3.2, ab Seite 39, siehe unter den Downloads)) werden alle möglichen Zuschüsse nach Förderbereichen im Detail erklärt
Erweiterte Führungszeugnisse für Ehrenamtliche
In den vergangenen Jahren sind bundesweit zahlreiche Fälle von Gewalt und sexuellen Übergriffen gegenüber Kindern und Jugendlichen bekannt geworden. Sie haben zu einer breiten öffentlichen Diskussion geführt. Freie Träger der Jugendhilfe und Vereine und Verbände, die in der Nachwuchsarbeit tätig sind, müssen sich deshalb von ihren ehrenamtlichen Helfern ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen lassen. Hierzu werden zwischen den freie Trägern der Jugendhilfe, den Vereinen und Verbänden mit dem Kreisjugendamt entsprechende Vereinbarungen getroffen.
Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen hat der Bundesgesetzgeber diese Regelung des erweiterten Führungszeugnisses 2012 in das Bundeskinderschutzgesetz aufgenommen.
Wer entscheidet über die Vorlage eines Führungszeugnisses?
Der freie Träger beurteilt in eigener Zuständigkeit und Verantwortung, ob ein Führungszeugnis erforderlich ist. Kriterien für die Beurteilung sind:
Was ist ein freier Träger?
Der Begriff des "freien Trägers der Jugendhilfe" ist im Gesetz nicht genau definiert. Insbesondere muss keine Anerkennung als freier Träger vorliegen. Jede Initiative, juristische Person oder Personengruppe, die sich in dem Arbeitsfeld Kinder- und Jugendhilfe engagiert, ist damit ein freier Träger.
In welchen Fällen muss ein freier Träger eine Vereinbarung mit dem Kreisjugendamt treffen?
Bei:
Nachdem die Vereinbarung getroffen wurde, muss der freie Träger prüfen, welche ehrenamtliche Person ein Zeugnis vorlegen muss. Das Zeugnis kann entweder dem Vorstand oder einer Vertrauensperson des Trägers vorgelegt werden. Dieser Vorgang muss dokumentiert werden (s. Anlage 2: Dokumentation der Einsichtnahme unter „Links und Downloads“).
Infos für neben- oder ehrenamtliche Tätige
In der Kinder- und Jugendhilfe arbeiten viele neben- oder ehrenamtlich Tätige, die Kinder und Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen und ausbilden. Mit der neuen Pflicht, ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen, sollen diese keinesfalls in ein schlechtes Licht gerückt werden. Ziel des Bundeskinderschutzgesetzes ist ausschließlich, Kindern und Jugendlichen einen größtmöglichen Schutz zu bieten.
Ob ein erweitertes Zeugnis erforderlich ist, entscheidet der Träger, bei dem die Ehrenamtlichen tätig sind. Ein erweitertes Führungszeugnis kann beim Einwohnermeldeamt am Wohnsitz (für ehrenamtlich Tätige kostenfrei mit Anlage 3 unter „Links und Downloads") beantragt wird.
Weitere Schutzmaßnahmen
Das Bundeskinderschutzgesetz sieht neben dem Vorlegen von erweiterten Führungszeugnissen außerdem vor:
Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt
Die "Fachberatungsstelle gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen" bietet schnelle, kompetente und unbürokratische Hilfe für Betroffene von erlebter sowie vermuteter sexueller Gewalt und deren Angehörigen oder Vertrauenspersonen an.
Informationen zu allen Themen des Bereiches "Kinder- und Jugendschutz"
- Jugendschutzgesetz
- Extremismusprävention
- Sucht- und Gewaltprävention
- Medienerziehung
- Geschlechterdifferenzierte Kinder- und Jugendarbeit
-Jugendarbeitsschutz
Juleica: Coole Karte für clevere Köpfe
Die Jugendleiter/In-Card (JuLeiCa) ist eine bundesweit einheitliche Karte, mit der sich ehrenamtlich Tätige in der Kinder- und Jugendarbeit gegenüber öffentlichen Stellen ausweisen können. Gleichzeitig ist die Karte eine Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement, mit der man viele Vergünstigungen erhalten kann. Beantragen kann die JuLeiCa jeder in der Jugendarbeit ehrenamtlich Tätige sowie neben- und hauptamtliche Jugendleiterinnen und Jugendleiter.
Folgende Voraussetzungen müssen mindestens erfüllt sein, um eine JuLeiCa erhalten zu können:
In der Jugendgruppenleiterschulung werden mindestens folgende praktische und theoretischen Kenntnisse vermittelt:
(aus Standards zur JuLeiCa, Juleica.de)
Eine JuLeiCa ist maximal drei Jahre gültig und nur solange, wie die Tätigkeit ausgeübt wird. Für eine Verlängerung muss die Teilnahme an einer oder mehrerer Fortbildungsveranstaltungen (Aufbauschulungen) im Umfang von mindestens acht Zeitstunden (entsprechend zehn Schulungseinheiten) nachgewiesen werden.
Schulungen
Die Fachberatung Jugendbildung und Jugendförderung ist Ihnen gerne bei der Vermittlung von Schulungsangeboten zum Erwerb der JuLeiCa behilflich.
Zudem werden in Kooperation mit den anderen Jugendämtern im Kreisgebiet Aufbau-Schulungen angeboten.
Finanzierung
Eine Finanzierung für pädagogische Schulungen ist über Qualifizierungsmaßnahmen des Kinder und Jugend- Förderplans (2021-2025) möglich.
Antragstellung
Weitere Informationen zur Juleica und Online-Antrag: www.juleica.de