Juleica

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Beschreibung

Juleica: Coole Karte für clevere Köpfe 

Die Jugendleiter/In-Card (JuLeiCa) ist eine bundesweit einheitliche Karte, mit der sich ehrenamtlich Tätige in der Kinder- und Jugendarbeit gegenüber öffentlichen Stellen ausweisen können. Gleichzeitig ist die Karte eine Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement, mit der man viele Vergünstigungen erhalten kann. Beantragen kann die JuLeiCa jeder in der Jugendarbeit ehrenamtlich Tätige sowie neben- und hauptamtliche Jugendleiterinnen und Jugendleiter.

Folgende Voraussetzungen müssen mindestens erfüllt sein, um eine JuLeiCa erhalten zu können:

  • Ehrenamtliche Tätigkeit im Sinne des § 73 SGB VIII für einen Träger der freien Jugendhilfe oder für einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe
  • Teilnahme an einem Erste Hilfe Lehrgang (16 Unterrichtseinheiten)
  • Teilnahme an einer Jugendgruppenleiterschulung mit einem Mindestumfang von 35 Zeitstunden (entsprechend 40 Schulungseinheiten)

In der Jugendgruppenleiterschulung werden mindestens folgende praktische und theoretischen Kenntnisse vermittelt:

  • Aufgaben und Funktionen des Jugendleiters/der Jugendleiterin und Befähigung zur Leitung von Gruppen,
  • Ziele, Methoden und Aufgaben der Jugendarbeit,
  • Rechts- und Organisationsfragen der Jugendarbeit,
  • psychologische und pädagogische Grundlagen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,
  • Gefährdungsstatbestände des Jugendalters und Fragen des Kinder- und Jugendschutzes.
  • Darüber hinaus wird empfohlen, aktuelle Themen des Jugendalters und der Jugendarbeit wie Partizipation, Geschlechterrollen und Gender Mainstreaming, Migrationshintergrund und interkulturelle Kompetenz, internationaler Jugendaustausch und auch verbandsspezifische Themen zum Bestandteil von Ausbildungsstandards zu machen.

(aus Standards zur JuLeiCa, Juleica.de)

Eine JuLeiCa ist maximal drei Jahre gültig und nur solange, wie die Tätigkeit ausgeübt wird. Für eine Verlängerung muss die Teilnahme an einer oder mehrerer Fortbildungsveranstaltungen (Aufbauschulungen) im Umfang von mindestens acht Zeitstunden (entsprechend zehn Schulungseinheiten) nachgewiesen werden.

Schulungen

Die Fachberatung Jugendbildung und Jugendförderung ist Ihnen gerne bei der Vermittlung von Schulungsangeboten zum Erwerb der JuLeiCa behilflich. 

Finanzierung

Eine Finanzierung für pädagogische Schulungen ist über Qualifizierungsmaßnahmen des Kinder und Jugend- Förderplans (2021-2025) möglich.

Antragstellung 
Weitere Informationen zur Juleica und Online-Antrag: www.juleica.de 

Die Fachberatung Jugendförderung bietet am 07.09. eine Aufbauschulung zum Thema "Erlebnispädagogik" zur Verlängerung der Gültigkeit der JuLeiCa am DPSG Diözesanzentrum in Rüthen an. Anmeldungen werden breits entgegen genommen.

 

Medien

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